Bei Stromvergleich AGBs beachten
Geschrieben von Christian in Stromvergleich, tags: energieGUT, StromanbieterNeue Geschäftsbedingungen bei energieGUT
Wer einen Stromvergleich vornimmt, um den passenden Stromversorger mit den günstigsten Preisen vor Augen geführt zu bekommen, der sollte nicht versäumen, seinen Blick auch auf das Kleingedruckte zu richten. Denn die jeweiligen Vertragbedingungen der einzelnen Stromanbieter können möglicherweise dazu führen, dass Sie mit einem anfänglich etwas höher liegenden Stromtarif im Endeffekt günstiger fahren – sei es wegen einer eventuellen Preisbindung oder auch der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Energielieferant energieGUT hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ab sofort neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden des Unternehmens einschlägig werden.
Ursache und Wirkung
Die EnergieGUT weiß, dass viele Stromverbraucher inzwischen regelmäßig einen Stromvergleich vornehmen, um sicherzustellen, mit dem aktuellen Anbieter noch immer den geeigneten Lieferanten zu haben – oder andernfalls einen Wechsel zu erwägen. Um Letztgenanntes bei seinem bestehenden Kundenstamm zu umgehen, erläutert der Stromversorger, weshalb der Schritt der Einführung neuer AGBs unternommen wurde. So sind aktuelle Rechtsprechungen sowie reibungsloser Ablauf bei der Stromversorgung ursächlich dafür, dass unter anderem keine Stromlieferung an gewerblichen Nutzer erfolgt, Vertragsdauer und Kündigungsvereinbarungen transparenter dargestellt werden oder auch die Preisgarantie neu geregelt wird. Ob gegenwärtig Kunde oder am Überlegen, zu energieGUT zu wechseln: Ein Stromvergleich ist mit Sicherheit sinnvoll.
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es gibt einige Stromanbieter die nicht seriös sind, wie zB energy2day mit ihren dubiosen Marken sorglosstrom, starcom energy, frei haus energy und discounter strom. ist doch komisch dass die innerhalb kürzester Zeit so viele subunternehmen gründen. da hilft auch kein agb lesen, sondern einfach nur meiden.